(1) Meistify gewährt für die im jeweils gewählten Tarif vereinbarten Funktionen die gesetzliche Sachmängelhaftung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Funktionen, die ausdrücklich als „Beta“, „Vorschau“ oder „experimentell“ gekennzeichnet sind, werden vom Funktionsumfang dieser Gewährleistung ausgenommen.
(2) Bei Mängelmeldungen werden wir den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen — in der Regel durch Bereitstellung einer aktualisierten Version der Software (Bugfix). Dem Kunden stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu.
(3) Eine Gewährleistung für die Eignung der Plattform für einen bestimmten, vom Kunden subjektiv erwarteten Zweck wird nicht übernommen, soweit dieser Zweck nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, durch Drittsoftware oder durch Eingriffe des Kunden verursacht wurden, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
(5) KI-Funktionen: Soweit die Plattform Funktionen mit künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen enthält, übernimmt Meistify keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verlässlichkeit der durch diese Funktionen generierten Inhalte. Der Kunde erkennt an, dass aufgrund der Funktionsweise solcher Systeme der Output nicht zwingend einzigartig ist und andere Kunden über vergleichbare Funktionen ähnliche oder identische Inhalte erhalten können.
(6) Verjährung: Mängelansprüche des Kunden verjähren — soweit gesetzlich zulässig — innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, für die nach § 13 dieser AGB unbeschränkt gehaftet wird, sowie nicht in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.