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§ 14 UStG · Pflicht ab 01.01.2027

E-Rechnung für Handwerker.
In 15 Minuten ready.

Ab 01.01.2027 müssen Handwerksbetriebe mit Umsatz ab 800.000 € E-Rechnungen ausstellen. Ab 01.01.2028 alle B2B-Betriebe — auch du. Meistify generiert ZUGFeRD 2.3 und XRechnung 3.0. KoSIT-validiert. Ab dem ersten Klick.

Countdown bis zum Stichtag
Deadline: 01. Januar 2027
Für alle Handwerksbetriebe ab 800.000 € Jahresumsatz wird die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend. PDF-Rechnungen werden ab diesem Tag von B2B-Kunden nicht mehr akzeptiert.
Tage
Std.
Min.
Sek.
ZUGFeRD 2.3 · EN 16931-konform
XRechnung 3.0 · KoSIT-validiert
Finanzamtsicher archiviert
Empfang + Versand inklusive
Die Fakten

Drei Stichtage,
die du kennen solltest.

Das Wachstumschancengesetz hat die E-Rechnungs-Pflicht gestaffelt eingeführt. Hier ist, was wann für deinen Betrieb gilt — und welche Ausnahme du im Hinterkopf haben solltest.

Seit 01.01.2025
Empfang verpflichtend

Du musst E-Rechnungen empfangen können — schon jetzt.

Jeder B2B-Betrieb in Deutschland — auch dein Solo-Betrieb — muss seit 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Wenn dir ein Lieferant eine ZUGFeRD- oder XRechnung schickt, kannst du sie nicht mit „nimm doch ne PDF“ abwehren.

Rechtsgrundlage: § 14 UStG i.d.F. Wachstumschancengesetz.

Ab 01.01.2027
Versand für ≥ 800.000 € Umsatz

Mittlere Betriebe stellen E-Rechnungen aus.

Wenn dein Vorjahres-Umsatz über 800.000 € liegt, musst du ab diesem Tag E-Rechnungen ausstellen. Reine PDF-Rechnungen werden von B2B-Kunden zurückgewiesen — ohne E-Rechnung kein Vorsteuerabzug für deinen Kunden, ohne Vorsteuerabzug keine Zahlung.

Übergangsregel: § 27 Abs. 38 UStG.

Ab 01.01.2028
Versand für alle B2B

Alle Handwerksbetriebe — egal welche Größe.

Spätestens dann gilt die Pflicht für jeden B2B-Versand. Ob Solo-Schreinerei oder 30-Mann-Elektriker-Betrieb: PDF-Rechnung an Geschäftskunden ist passé. B2C bleibt unverändert.

Endgültiger Stichtag: § 14 UStG.

Ausnahme

Bist du Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?

Wenn dein Vorjahres-Umsatz unter 25.000 € und dein laufendes Jahr unter 100.000 € bleibt und du auf USt-Befreiung optierst, bist du von der E-Rechnungs-Versand-Pflicht ausgenommen. Hinweis: Die Grenzen wurden zum 01.01.2025 reformiert (vorher 22.000 €/50.000 €). Empfangen können solltest du sie trotzdem — z.B. von Lieferanten, die das Format bereits nutzen.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die rechtssichere Umsetzung in deinem Betrieb sprich mit deinem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht.

Quellen: § 14 UStG i.d.F. Wachstumschancengesetz · § 27 Abs. 38 UStG · BMF-Schreiben vom 15.10.2024 · EU-Richtlinie 2014/55/EU · EN 16931.

PDF vs. E-Rechnung

Warum die alte PDF
ab 2027 keine Rechnung mehr ist.

Eine reine PDF ist für den Empfänger unbearbeitbar — er muss alles abtippen oder per OCR raten. Die E-Rechnung ist strukturierte Datei plus Lesbarkeit. Ein Format, das Mensch und Maschine gleichzeitig verstehen.

Eigenschaft
Klassische PDF
E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung)
Format
Bild eines Dokuments
Strukturierte XML + lesbare Schicht
Maschinen-Verarbeitung
Nur per OCR (fehleranfällig)
Direkt automatisierbar
Lesbar für Menschen
Ja
Ja (bei ZUGFeRD via PDF-Schicht)
Akzeptiert ab 01.01.2027
Nein
Pflicht-Standard
Vorsteuerabzug-fähig (B2B)
Ab 2027 problematisch
Ja, formal korrekt
Archivierung
Manuelle Ablage, Audit-Trail-Risiko
Finanzamtsicher, automatisch
Bei Steuerprüfung
Mehraufwand möglich
Auf Knopfdruck verfügbar
Was „KoSIT-validiert“ bedeutet

Nicht „sollte passen“.
Staatlich validiert.

KoSIT ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards des deutschen Bundes. Sie definiert den XRechnung-Standard und stellt den offiziellen Validator zur Verfügung. Jede Rechnung, die Meistify generiert, läuft durch genau diesen Validator — keine Bastelei, kein Toleranz-Fenster.

Nicht mehr zulässig
PDF

PDF-Rechnung

Einfaches Bildformat. Nur menschenlesbar.

  • Keine maschinenlesbaren Daten
  • Manuelle Erfassung beim Empfänger
  • Ab 2027 ohne Vorsteuerabzug
  • Nicht B2B-konform
Empfohlen für B2B
PDF
XML

ZUGFeRD 2.3

Hybrid: PDF + eingebettetes XML.

hybrid.pdf
<ram:Seller>
  <Name>Meistify GmbH</Name>
  <Amount>2340.00</Amount>
</ram:Seller>
  • PDF + XML in einer Datei
  • Menschen- + maschinenlesbar
  • EN 16931-konform
  • B2B-Standard in Deutschland
Pflicht für B2G
XML

XRechnung 3.0

Pures XML. Für öffentliche Auftraggeber.

invoice.xml
<Invoice xmlns="urn:...">
  <ID>RG-2026-0147</ID>
  <IssueDate>2026-05-10</IssueDate>
  <DueDate>2026-06-10</DueDate>
  <TotalAmount>2340.00
  </TotalAmount>
</Invoice>
  • Pflicht seit 2020 für Bund/Länder
  • 100 % strukturierte Daten
  • Automatisch verarbeitbar
  • Für Aufträge von Stadt/Land/Bund
Meistify wählt automatisch das richtige Format.

B2B-Kunde? ZUGFeRD. Stadt/Land/Bund? XRechnung. Privatkunde? Standard-PDF. Du wählst den Kunden — Meistify wählt das Format.

Konform zu EN 16931 (europäischer Kern-Standard) · ZUGFeRD 2.3 (BMF-Standard) · XRechnung 3.0 (KoSIT-Standard).
So machst du's mit Meistify

Drei Schritte,
kein Format-Wirrwarr.

Du musst weder ZUGFeRD-XML schreiben können noch wissen, was EN 16931 fordert. Du machst Rechnung wie immer, Meistify macht den Rest.

01

Kunde anlegen — einmalig

Beim Anlegen eines neuen Kunden wählst du den Typ: B2B-Privat oder öffentlicher Auftraggeber. Ein Klick. Meistify merkt sich das und entscheidet später automatisch über das richtige Format.

ZUGFeRD oder XRechnung — automatisch
02

Rechnung erstellen — wie immer

Positionen erfassen, Stunden aus der Zeiterfassung übernehmen, Material dazu, Zahlungsziel setzen. Meistify validiert im Hintergrund jedes Pflichtfeld nach EN 16931 — fehlt was, weist du dich aktiv darauf hin.

Live-Validierung gegen KoSIT-Schema
03

Senden — und finanzamtsicher archiviert

Ein Klick auf „Versenden“. Meistify generiert die fertige E-Rechnung im richtigen Format, schickt sie per E-Mail an deinen Kunden und legt eine revisionssichere Kopie im Audit-Trail ab.

10 Jahre Aufbewahrung · Audit-Trail
Was passiert, wenn du nicht umstellst?

Direkte Bußgelder gibt's nicht.
Aber drei Sachen,
die teurer werden.

Das Finanzamt verteilt für falsch ausgestellte Rechnungen keine Strafzettel. Das Problem trifft dich auf einem anderen Weg — über deine Liquidität.

Die folgende Übersicht zeigt die drei häufigsten Risiken, die wir aus Gesprächen mit den ersten Kunden gesammelt haben. Wie immer: im Zweifel mit dem Steuerberater oder Anwalt sprechen.

  • 01

    Dein Kunde verliert den Vorsteuerabzug

    B2B-Kunden können den Vorsteuerabzug aus einer reinen PDF-Rechnung ab 2027 nicht mehr formal sicher geltend machen. Folge: dein Kunde verlangt Korrektur — oder zahlt nicht. Du verlierst Liquidität, nicht er.

    Rechtsgrundlage: § 15 UStG · BMF-Schreiben vom 15.10.2024.

  • 02

    Zahlungsverzug schwerer durchsetzbar

    Bei nicht-konformer Rechnung wird der Fälligkeitstag fragwürdig. Mahnungen und Verzugszinsen sind formal angreifbar — der Kunde kann den Zahlungs-Verzug bestreiten, weil die Rechnung selbst nicht ordentlich war.

    Rechtsgrundlage: §§ 286, 288 BGB · § 14 UStG.

  • 03

    Mehraufwand bei Steuerprüfung

    Bei einer Außenprüfung kann das Finanzamt formale Mängel an Rechnungen monieren. Korrektur-Aufwand, Nacharbeit, im schlimmsten Fall Schätzungen. Konforme E-Rechnungen passieren die Prüfung lautlos.

    Rechtsgrundlage: AO §§ 193 ff. (Außenprüfung).

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Was du
wirklich wissen musst.

Wenn deine Frage nicht dabei ist, schreib uns. Wir antworten in der Regel am gleichen Tag.

Direkter Kontakt

Nein, nicht aktiv. Wenn dein Vorjahres-Umsatz unter 25.000 € und dein laufendes Jahr unter 100.000 € bleibt und du nach § 19 UStG die USt-Befreiung gewählt hast, musst du keine E-Rechnungen ausstellen. Hinweis: Die Grenzen wurden zum 01.01.2025 reformiert (vorher 22.000 €/50.000 €). Empfangen können solltest du sie trotzdem — z.B. von Lieferanten, die das Format bereits nutzen.

ZUGFeRD (hybrid PDF + XML) für normale B2B-Privat-Kunden — sie können die PDF ansehen, ihre Software die XML auslesen. XRechnung (pures XML) für öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder, Kommunen. In Meistify wählst du den Kunden-Typ einmal beim Anlegen, danach wählt das System das Format automatisch.

Direkte Bußgelder gibt es nicht — aber dein B2B-Kunde kann den Vorsteuerabzug aus einer reinen PDF-Rechnung nicht mehr sicher geltend machen. Er wird die Rechnung zurückweisen oder Korrektur verlangen. Praktisch: ohne E-Rechnung kein Geld.

Empfangen: ja. Seit 01.01.2025 gilt die Empfangs-Pflicht für jeden B2B-Betrieb. Wenn dir ein Lieferant eine ZUGFeRD- oder XRechnung schickt, musst du sie verarbeiten können. Versand wird erst 2027/2028 Pflicht — Meistify hat beide Richtungen ab Tag 1.

KoSIT ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards des deutschen Bundes. Sie definiert den XRechnung-Standard und stellt den offiziellen Validator. „KoSIT-validiert“ heißt: jede Rechnung, die Meistify generiert, läuft durch genau diesen Validator und entspricht 100 % der gesetzlichen Norm — kein „sollte passen“.

Ja. Kunden, offene Rechnungen und Belege importierst du per CSV in unter 5 Minuten. Wir helfen beim Umzug, wenn du willst — kostenlos, sprich Dirk an: dirk@meistify.com.

Wie analoge Rechnungen: 10 Jahre nach § 147 AO. In Meistify werden alle E-Rechnungen revisionssicher und unveränderbar abgelegt — finanzamtsicher und mit Audit-Trail. Du musst nichts manuell archivieren.

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Storno, Logo, Mehrsprachig, automatisch aus Zeiterfassung und Material. Sieh dir an, was das Rechnungs-Modul alles für dich übernimmt.

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